Wir sind eine kleine engagierte Gruppe von Tierfreunden, die sich mit Leidenschaft und Hingabe für den Schutz hilfsbedürftiger und heimatloser Tiere einsetzen. Tierschutz ist für uns kein Hobby – es ist eine Herzensangelegenheit, die uns täglich herausfordert und motiviert. Jedes ehrenamtliche Mitglied investiert seine Zeit und Energie, um einen bedeutenden Beitrag zu leisten und das Leben von Tieren zu retten und zu verbessern.

 

Unser Einsatz kennt keine Grenzen. Wir handeln lokal und global, um den Tieren in Not zu helfen, ihre Lebensqualität zu steigern und ihnen die Chance auf ein besseres Leben zu geben. Tierschutz ist für uns eine Verantwortung, die wir mit höchster Ernsthaftigkeit und in tiefer Überzeugung wahrnehmen.

Wir sind ein 2014 gegründeter Verein zum Schutz der Tiere und beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Nummer VR 7298 eingetragen sowie bei Finanzamt Rheingau Taunus unter der Steuernummer 04 250 58757 eingetragen.

Als gemeinnützig anerkannt und berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen

Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt und verfolgt ausschließlich wohltätige und Tierschutz-zwecke. Aufgrund dieser Anerkennung sind wir berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, die es unseren Unterstützern ermöglichen, ihre Spenden steuerlich abzusetzen. 

 

Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen Groß- und Kleinspenden. Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro ist es nicht zwingend erforderlich, eine Spendenbescheinigung zur steuerlichen Absetzung einzureichen. In diesem Fall reicht eine Buchungsbestätigung der Bank als Nachweis, den der Spender zusammen mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreicht. Diese vereinfachte Nachweisführung muss folgende Informationen enthalten:

 

Name und Kontonummer des Empfängers sowie des Spenders

Spendenbetrag (in Euro) und Buchungstag

Angabe des steuerbegünstigten Zwecks

Klarstellung, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt

Eine geprüfte Organisation nach § 11 Nr. 1.5. Tierschutzgesetz (TierSchG)

Wir sind ein gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein, der geprüft ist nach § 11 Nr. 1.5 des Tierschutzgesetzes (TierSchG).

 

Da wir für unserer Tiere im europäischen Inland ein Zuhause suchen, unterliegen wir einer behördlichen Überprüfung und benötigen eine Genehmigung gemäß den Vorgaben des § 11 Tierschutzgesetzes.

 

§ 11 Nr. 1.5 Tierschutzgesetz

Der § 11 Nr. 1.5 des Tierschutzgesetzes besagt, dass jede Organisation oder Person, die gewerbsmäßig mit Tieren handelt oder Tiere „vermittelt“ oder „veräußert“ (z. B. auch durch Vermittlung von Tieren von Züchtern oder aus Tierheimen), eine behördliche Genehmigung nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes benötigt.

 

Ziel des Gesetzes: Die Regelung stellt sicher, dass der gewerbliche Handel mit Tieren unter den höchsten Tierschutzstandards erfolgt, um auszuschließen, dass Tiere unter schlechten Bedingungen gehalten, transportiert oder verkauft werden.